EINLEITUNG
Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH tritt mit ihren Leistungen als Reiseveranstalter auf. Grundlage des Vertrages zwischen dem Kunden und der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH sind die Bestimmungen der Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) 1992 (Download PDF) und der seit dem 1.7.2018 geltenden Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates
über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (BGBl I Nr. 50/2017). Nachstehende Änderungen und Ergänzungen durch die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH sind dabei zu beachten.
Im Besonderen wird darauf verwiesen, dass die in den Reiseausschreibungen genannten Voraussetzungen (Kondition, Anforderung an Mensch und Hund, Trittsicherheit, Gesundheit sowie Ausrüstung und Verhaltensregeln) Bestandteil des Vertrages zwischen der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH und dem Buchenden sind. Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen damit rechnen, von einzelnen (oder allen) Wanderungen/Touren ausgeschlossen zu werden. Wir empfehlen daher auch ein vorheriges Informationsgespräch mit S&H Hundewelt Wandertouren GmbH.
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und S&H Hundewelt Wandertouren GmbH dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preise, Leistungen und Termin in der schriftlichen Anmeldung bei der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden. Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.), sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Daraus resultierend ist nur er berechtigt, den Rücktritt des Vertrags zu erklären. Der buchende Kunde hat die Pflicht, die Inhalte der von S&H Hundewelt Wandertouren GmbH nach Eingang der Buchung erhaltenen Reisebestätigung (Preise, Reisedatum, Leistungsinhalte etc.) innerhalb von drei Werktagen auf Richtigkeit zu prüfen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch, gilt dies als übereinstimmende Willenserklärung. Im Zuge der Anmeldung werden 20% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig, die Restzahlungen nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt. Erfolgt die (An-)Zahlung oder die Restzahlung nicht rechtzeitig, ist S&H Hundewelt Wandertouren GmbH auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall kann S&H Hundewelt Wandertouren GmbH die aus Ziffer 6.1.3 ersichtlichen Rücktrittskosten/Stornogebühren geltend machen.
1.2. UMBUCHUNG/ERSATZTEILNEHMER
Bei S&H Hundewelt Wandertouren GmbH Eigenreisen ist eine Umbuchung bis 60 Tage vor Reiseantritt möglich. Spätere Buchungsänderungen können nur mehr im Zuge einer Stornierung der bestehenden Buchung und einer Neubuchung vorgenommen werden. Bei Umbuchung einer von S&H Hundewelt Wandertouren GmbH veranstalteten Reise auf eine andere bereits von S&H Hundewelt Wandertouren GmbH veröffentlichte Eigenreise (Preistoleranz bis 10% des ursprünglichen Reisepreises) verrechnet die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH eine einmalige Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro 80,00 pro Person. Vorbehaltlich zusätzlich entstehender Kosten durch Stornierungen bei Leistungsträgern (z.B. nicht kostenfrei stornierbare Hotel- oder Transferleistungen). In diesem Fall werden dem Kunden die effektiv anfallenden Kosten zusätzlich zur Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Änderung einer Doppelzimmer-Buchung auf nur 1 Person wird für eine Person eine Stornorechnung (s. Pkt. 6.1.3.) erstellt, für die 2. Person wird ein Einzelzimmer berechnet.
Der Reiseteilnehmer kann bis zum Reisebeginn verfügen, dass an seiner Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen/Vorschriften dagegensprechen. Tritt ein vom Reiseteilnehmer benannter Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er gemeinsam mit dem ursprünglichen Reiseteilnehmer für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.
2. VERTRAGSGEGENSTAND, INFORMATIONEN, BESONDERE VEREINBARUNGEN
Über die normalen Informationspflichten (Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Einreisevorschriften) hinaus, hat die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH in ausreichender Weise über die angebotenen Leistungen zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen in Katalog, Anmeldung, Webseite und anderen Ausschreibungen sowie alle darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages. Werden bei der Buchung anders lautende Vereinbarungen getroffen, sind diese schriftlich im Rahmen der Buchungsbestätigung festzuhalten.
3. LEISTUNGEN
Der Leistungsumfang ist aus den Beschreibungen in dem für den Reisezeitraum gültigen Detailprogramm sowie aus den Angaben der Reisebestätigungen ersichtlich. Bei eventuellen Widersprüchen, haben die Angaben der Reisebestätigung Vorrang. Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen auch nach Vertragsabschluss eine Änderung der ursprünglichen Angaben zu erklären. Der Charakter einer Trekking-, Erlebnis- oder Wanderreise verlangt bei bestimmten Gegebenheiten hin und wieder Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung. Dies gilt insbesondere bei veränderten Straßen- bzw. Wegverhältnissen, Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften, bei Wettereinbrüchen u.a.. Die Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den tatsächlichen Reiseablauf im Detail zu fixieren. Ein Gewährleistungsanspruch bzw. eine Preisminderung aufgrund der genannten Erfordernisse einer Reiseverlaufsänderung besteht für den Kunden nicht.
4. RECHTSGRUNDLAGEN BEI LEISTUNGSSTÖRUNGEN
4.1. GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch, sofern nicht aus genannten Gründen eine Reiseverlaufsänderung notwendig wurde. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Der Kunde hat keinen Gewährleistungsanspruch, wenn er zusätzliche Leistungen zur S&H Hundewelt Wandertouren GmbH Pauschalreise in Eigenregie organisiert.
4.2. SCHADENERSATZ
Verletzen die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH oder ihre Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so sind diese dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH für andere Personen als ihre Angestellten einzustehen hat, haftet sie nur, wenn sie nicht beweist, dass diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben (ausgenommen Personenschäden). Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer sie hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und vor Abreise eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
4.2.1.Haftungsbeschränkung
Bei allen Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Wanderers/Bergsteigers/Reisenden. Alle Wanderungen/Touren erfolgen auf eigenes Risiko unter der Leitung des Berg- oder Wanderführers bzw. Reiseleiters. Ein erhebliches Maß an Sorgfalt wird von jedem Teilnehmer erwartet. Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Teilnehmer durch stillschweigende Annahme der Buchungsbestätigung von S&H Hundewelt Wandertouren GmbH bestätigt. Die konditionellen, gesundheitlichen und sozialen Anforderungen an die Reiseteilnehmer und deren Hunde, auf die in den Beschreibungen jeder Reise hingewiesen wird, sind ernst zu nehmen und verbindlich. Alle Reisen werden von der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH gewissenhaft vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiver Reiseziele wird keine Gewährleistung übernommen. Es liegt in der Natur der Reisen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Buchenden bestehen bleiben. Sowohl sachlich gerechtfertigte als auch zumutbare Programmänderungen z. B. durch Witterungseinflüsse, sonstige Gefahren, Konditions- und Trittsicherheitsmängel einzelner Teilnehmer und Sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten.
4.3. MITTEILUNG VON MÄNGELN
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. S&H Hundewelt Wandertouren GmbH Berg oder Wanderführer und/oder Leistungsträger sind berechtigt Mängelanzeigen entgegenzunehmen - sie sind aber nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Die Gewährleistungsansprüche ändern sich nicht durch Unterlassung der Mitteilung. Dennoch kann die nicht erfolgte Mitteilung dem Reisenden als Mitverschulden angerechnet werden und somit eventuelle Schadensersatzansprüche reduzieren.
Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen ab Reiseende geltend gemacht werden. Zudem ist es für den Reisenden ratsam, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen (Zeugen, Belege etc.). Gewährleistungsansprüche können binnen zwei Jahren geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 3 Jahre.
5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Der Kunde/Auftraggeber hat das Recht jederzeit vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag ist in schriftlicher Form an S&H Hundewelt Wandertouren GmbH oder dem vermittelnden Reisebüro beizubringen. Maßgeblich ist der Eingang bei S&H Hundewelt Wandertouren GmbH.
5.1. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR ANTRITT DER REISE
5.1.1. Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden Fällen vor Reisebeginn zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. Der Wegfall des Charakters der Reiseveranstaltung sowie eine gem. Abschnitt 6.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10% stellt eine derartige Vertragsänderung dar. Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist sie diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
5.1.2. Anspruch auf Ersatzleistung
Bei Stornierung der Reise - ohne Verschulden des Kunden - durch S&H Hundewelt Wandertouren GmbH kann der Kunde, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut 6.1.1. nicht Gebrauch macht, anstelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen von S&H Hundewelt Wandertouren GmbH veranstalteten Reise verlangen, sofern die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
5.1.3. Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Bei der Buchung mehrerer Leistungen zu einem Gesamtpreis gilt als Zeitpunkt des Reiseantrittes jener des Antrittes der ersten Leistung. Der Kunde ist in allen nicht unter 6.1.1. genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Stornobedingungen der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH weichen von den ARB in der Fassung 1992 ab und betragen
Rücktritt bis 8 Wochen vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
Rücktritt zwischen 4 und 8 Wochen vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
Rücktritt zwischen 3 und 4 Wochen (21 und 28 Tage) vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
Rücktritt ab dem 20. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show) der Reise fallen 90% des Reisepreises als Stornogebühren an.
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht. Deshalb empfehlen wir eindringlich den Abschluss einer Reiseversicherung, die sowohl Storno-, Abbruch, Krankenrücktransport und Bergungskosten beinhaltet. Einige Versicherungspakete beinhalten auch eine mögliche Erkrankung des Hundes.
5.2. Rücktritt der H&S Hundewelt Wandertouren GmbH vor Antritt der Reise
5.2.1. Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Reise unter Einhaltung nachstehender Fristen von S&H Hundewelt Wandertouren GmbH abgesagt werden:
Pauschalreisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen = bis 20 Tage vor Reisebeginn
Pauschalreisen mit einer Reisedauer zwischen 2 und 6 Tagen = bis 7 Tage vor Reisebeginn
Pauschalreisen mit einer Reisedauer kleiner als 2 Tage = bis 48 Stunden vor Reiseantritt
5.2.2. Die Stornierung der Reise erfolgt aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Erkrankung des Berg- oder Wanderführers, sonstige Gründe, die eine Leistungsdurchführung unmöglich machen.
5.2.3. In den Fällen 5.2.1. und 5.2.2. erhält der Kunde die geleistete Anzahlung innerhalb von 7 Werktagen rückerstattet. Ein Anspruch auf eine Verzinsung der Anzahlung besteht nicht. Das Wahlrecht gem. 5.1.2. steht ihm zu, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.3. RÜCKTRITT UND REISEÄNDERUNGEN DER S&H Hundewelt Wandertouren GmbH NACH ANTRITT DER REISE
5.3.1. Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine vorzeitige Rückreise, Übernachtungskosten, Mahlzeiten etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
5.3.2. Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH ist berechtigt eine Reise wegen der "Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung" abzubrechen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung eines Berg- oder Wanderführers, staatlichen Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen usw.). Die Reiseteilnehmer haben Anspruch auf anteilige Erstattung der nicht angefallenen Aufwendungen der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Zusätzlich anfallende Kosten sind von den Reiseteilnehmern zu tragen.
5.3.3. Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH ist ebenso berechtigt Reiseverläufe und Reiseinhalte zu verändern, auch zu kürzen, sofern es die Umstände erfordern. Gründe dafür könnten beispielsweise Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Streiks, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Epidemien u.ä.., Ausfall geplanter Unterkünfte. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Kostenersatz ausgefallener Leistungen laut Leistungsbeschreibung.
6. ÄNDERUNG DES VERTRAGES
6.1. PREISÄNDERUNG
Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungs- bzw. der Aufenthaltskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (Ein-/Ausschiffungsgebühren, behördlich/staatlich festgelegte Tarife, Permitts, die Einführung/Erhöhung von Steuern) oder Wechselkursänderungen. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 10% ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr möglich (siehe Abschnitt Punkt 5.1.1.).
6.2. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG NACH ANTRITT DER REISE
Bei Reiseänderungen, die aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie Streik, politischen Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Wetterbedingungen, Fahrplanänderungen, Fährausfall, Ausfall geplanter Unterkünfte etc. entstehen, behält sich S&H Hundewelt Wandertouren GmbH das Recht vor, anfallende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7. REISEINSOLVENZVERSICHERUNG
Als Abwickler im Insolvenzfall des Veranstalters fungiert die TVA Tourismusversicherung GmbH, Ferstelgasse 6, A 1090 Wien, 24 h Notfall-Nr. +43 1 361 9077 44, Fax.Nr.+43 1 361 9077 25. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.
Garant ist die Walser Privatbank AG, Walserstr. 61, A 6991 Riezlern (Bankgarantie 5.08.2016).
8. REISEBÜROSICHERUNGSVERORDNUNG
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters S&H Hundewelt Wandertouren GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen oder Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant und Versicherer ist die Walser Privatbank AG, Walserstr. 61, A 6991 Riezlern sowie die TVA Tourismusversicherung GmbH, Ferstelgasse 6, A 1090 Wien.
9. ERFÜLLUNGSORT – GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Leistungen ist die Gemeinde Mittelberg. Alle Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2022. Die Eintragung ins Reiseveranstalter-verzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist unter der Eintragungsnummer 2016/0036 erfolgt.
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das für A 6993 Mittelberg sachlich und örtlich zuständige Gericht.
Es gilt für alle anfallenden Rechtsbeziehungen zwischen S&H Hundewelt Wandertouren GmbH und den Reisevertragspartnern ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Sollte eine der obenstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche gültige oder wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am weitesten entspricht.
10. ALLGEMEINES
10.1 Auskunfterteilung an Dritte
Namen der Reisenden, sowie deren Aufenthaltsorte werden an Dritte – auch in dringenden Fällen – nicht weitergegeben. Ausser die Reisenden haben ausdrücklich eine Auskunfterteilung verfügt. Eventuell durch die Weiterleitung dringender Nachrichten entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
10.2 Datenverarbeitung
S&H Hundewelt Wandertouren GmbH ist berechtigt personenbezogene Daten der Reiseteilnehmer im Zuge der elektronischen Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten. Die angegebenen Daten dienen der Begründung, Ausgestaltung oder der Änderung der eigenen und vermittelten Geschäftsbeziehungen und werden ausschließlich zu diesem Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt. Um notwendige, reisebedingte Buchungen/Reservierungen bei Partnern durchzuführen, ist die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH berechtigt, die erforderlichen Daten an Partner weiterzugeben.
10.3 Versicherungsschutz
Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist der Reisende auf eigene Kosten selbst verantwortlich. S&H Hundewelt Wandertouren GmbH empfiehlt grundsätzlich allen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Ebenso weist S&H Hundewelt Wandertouren GmbH ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere bei Auslandsreisen unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten ist, der dem Reisenden bei Krankheit oder Unfall die Kosten für notwendige Heilbehandlungen und einen ev. erforderlichen Krankenrücktransport erstattet (Reisekranken-Versicherung). Auf der Homepage der S&H Hundeweltwandertouren GmbH sind zwei Hinweise auf mögliche Versicherer vorhanden. Diese Anbieter versichern auch die Erkrankung/Verletzung eines Hundes. Die S&H Hundewelt Wandertouren GmbH ist in keinem Fall in das mögliche Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Versicherung involviert. Somit liegt auch keinerlei Haftung der S&H Hundewelt Wandertouren GmbH für eventuelle Ansprüche des Kunden aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag vor.
Stand: Oktober 2022